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2. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes

Mit der Zweiten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes werden Planungsziele sowie bestehende Festlegungen geprüft und auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde angepasst. Das Örtliche Raumordnungskonzept gilt in der Regel für die nächsten 10 Jahre. Derzeit ist die Zweite Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzept in Ausarbeitung.

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