Projekte Stans
Innerhalb des derzeit rechtskräftigen Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Stans wurden die textlichen Festlegungen überarbeitet, dass eine Bebauungsregel 1 eingeführt wurde. Hierdurch ergibt sich für die Gemeinde ab einer bestimmten Baudichte die Erforderlichkeit der Erlassung eines Bebauungsplanes. Dadurch erlangt die Gemeinde ein erweitertes Mitspracherecht zur Erreichung einer präziseren Steuerung der Entwicklung der Gemeinde, wodurch zudem die Möglichkeit der Knüpfung eines Bebauungsplanes an einen Raumordnungsvertrag erhöht wird. Damit erlangt die Gemeinde zudem einen erhöhten Handlungsspielraum für die Schaffung von leistbarem Wohnraum für Gemeindebürger*innen.
Änderung der textlichen Festlegung innerhalb des Örtlichen Raumordnungskonzeptes